Die aktuelle Situation Ihrer Lebensversicherung

 

Kürzungen der Bewertungsreserven

Erinnern Sie sich? Sommer 2014 – 7:1 gegen Brasilien und danach der 4. Weltmeistertitel für die deutsche Nationalmannschaft. Im Schatten dieser Ereignisse wurde ein Gesetz auf den Weg gebracht, das weitreichende Auswirkungen auf die künftigen Ablaufleistungen von Lebensversicherungen hat. Auch Ihre Police könnte davon betroffen sein! Das sogenannte Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) erlaubt es den Versicherern die Bewertungsreserven zu kürzen. Die Folge: Die Auszahlungssummen für Lebensversicherungen sinken - und damit auch die Renditen der Policen.

 

Die Versicherer machen großzügig Gebrauch von den neuen Regeln. Kunden, deren Lebensversicherungen auslaufen oder die ihre Verträge vorzeitig kündigen, bekommen deutlich geringere Summen ausgezahlt, als ihnen bisher prognostiziert wurde. Sollten die neuen Regeln vor allem kleinen Versicherern in der Niedrigzins-Phase einen Finanzpuffer einräumen, greifen auch die großen Anbieter auf diese Möglichkeit zurück und schütten weniger Geld an ihre Kunden aus. Kunden, deren Vertrag regulär ausläuft oder die ihre Police vorzeitig kündigen, erhielten bislang die Hälfte der Bewertungsreserven, die auf ihre Lebensversicherung entfallen.

 

Seit dem 7. August 2014 dürfen die Versicherer aber nur noch den Anteil an festverzinslichen Reserven ausschütten, der ihren eigenen „Sicherungsbedarf“ übersteigt. Es ist durchaus vorstellbar, dass die Versicherer die Bewertungsreserven vollständig streichen werden.

 

TIPP
Ob Ihre Versicherungsgesellschaft bereits Kürzungen vorgenommen hat, erkennen Sie am Besten, indem Sie die jährlichen Standmitteilungen der letzten Jahre miteinander vergleichen. Sofern in der letzten Überschussmitteilung noch Bewertungsreserven ausgewiesen wurden, können Sie erkennen in welcher Höhe Ihr Versicherer die Leistung noch kürzen kann.


Niedriger Sparanteil

Provisionen, Verwaltungskosten und Risikokosten mindern Ihren Sparanteil um bis zu 50%! Von 100 Euro, die Sie als Beitrag in Ihre Lebensversicherung einzahlen, gehen in der Regel nur 50-70 Euro in den Sparanteil über.

Garantiezins vs. Rendite auf Beitragszahlungen

Ein weit verbreiteter Irrtum hinsichtlich der Verzinsung von Lebensversicherungen liegt im sogenannten Garantiezins. Der Garantiezins (derzeit 0,90 %) wird nur auf den Teil der Versicherungsbeiträge gewährt, der nach Abzug von Verwaltungs-, Vertriebs- und Risikokosten verbleibt. Nach Schätzungen des Bundes der Versicherten beträgt der Sparanteil je nach Versicherer etwa 50 bis 70 Prozent der gesamten Beitragszahlungen. In anderen Worten: 30 bis 50 Prozent der Beiträge zahlen Sie für Verwaltungskosten, Provisionen und Risikovorsorge. Eine realistische Beurteilung der Rentabilität Ihres Vertrages können Sie nur dann vornehmen, wenn Sie die tatsächliche Höhe des Sparanteils Ihres Vertrages kennen.

Sinkende Auszahlungssummen

Das Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) erlaubt den Lebensversicherern, Ihre Beteiligung an den Bewertungsreserven zu kürzen. Das aktuelle Niedrigzinsumfeld setzt die Lebensversicherungsgesellschaften immer stärker unter Druck. Der IWF sieht die Lage der Lebensversicherer kritisch! Selbst die BaFin warnt vor der Rückabwicklung von Lebensversicherungsgesellschaften! Der Gesetzgeber hat bereits reagiert: §314 VAG erlaubt die Kürzung und das Aussetzen von Leistungen! §16 VVG beendet das Versicherungsverhältnis mit Ablauf eines Monats bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Versicherers.

 

Vermeiden Sie unnötige Steuern

Für die Besteuerung von Lebens- oder Rentenversicherungen gelten folgende Regelungen:

  • Verträge die vor dem Jahr 2005 abgeschlossen wurden sind steuerfrei (Ausnahmen existieren bei Sicherungsübereignungen von Policen).
  • Auf Verträge die 2005 und später abgeschlossen wurden, zahlen Versicherte 25% Abgeltungssteuer plus Solidaritätszuschlag, sobald der Vertrag Gewinne erwirtschaftet.
  • Beim Verkauf sollten Sie sich informieren, wie der Ankäufer die Steuerthematik handhabt. Da einige Anbieter die Steuern zusätzlich abziehen, obwohl diese vom Finanzamt nicht erhoben werden, können durch diese Praktik gravierende Nachteile entstehen. Im Gegenzug profitieren Sie bei richtiger Handhabe von Erstattungen, die zu echten Mehrerlösen führen können.

 

TIPP

Nutzen Sie die Möglichkeit durch den Verkauf Ihrer Police an uns, einen Steuerbonus in Höhe von 40% auf steuerschädliche Policen zu erhalten.

 

Hinweis:

Bei den hier getroffenen Aussagen handelt es sich nicht um eine steuerliche Beratung. Sollten Sie diesbezüglich Bedarf haben, dann kontaktieren Sie bitte Ihren persönlichen Steuerberater.